Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe kann für außergerichtliche Angelegenheiten gewährt werden, während Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren zugesprochen werden kann. Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, hängt insbesondere von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ab.