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Kosten

Wir informieren Sie frühzeitigund transparent über anfallende Kosten und schaffen damit eine verlässliche Grundlage für IhreEntscheidungen.

Grundlagen der Vergütung

Klare Grundlagen, bevor wir für Sie tätig werden.

RVG oder Honorarvereinbarung

Die Vergütung anwaltlicher Dienstleistungen richtet sich je nach Art des Mandats entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung. Die Abrechnung kann insbesondere auf Grundlage gesetzlicher Gebühren, eines vereinbarten Stundenhonorars oder einer Pauschalvergütung erfolgen. Welche Abrechnungsart zur Anwendung kommt, hängt vom jeweiligen Mandat und der getroffenen Vereinbarung ab.

Rechtsschutzversicherung

Wenn und soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese – abhängig vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall – die entstehenden Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.

Kostentragung im Verfahren

In gerichtlichen Verfahren gilt grundsätzlich, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens werden die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten daher in der Regel von der Gegenseite übernommen. Je nach Einzelfall kann es jedoch auch zu einer anteiligen Kostenverteilung kommen.

Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe kann für außergerichtliche Angelegenheiten gewährt werden, während Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren zugesprochen werden kann. Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, hängt insbesondere von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ab.

Die erste kurze Rücksprache in Ihrem Fall kann oftmals kostenlos erfolgen, damit wir gemeinsam feststellen können, ob eine Mandatierung zielführend ist.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu den Kosten?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir erläutern Ihnen vorab transparent, welche Kosten zu erwarten sind und welche Abrechnungsart in Betracht kommt.

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Rückruf

Wir rufen Sie zurück.

Hinterlassen Sie Ihre Rufnummer, Ihre Wunschzeit und Ihr Anliegen – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Rückrufwunsches verwendet.

Nachricht

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Terminanfrage

Übersenden Sie Ihren Terminwunsch.

Die Holberg Rechtsanwaltskanzlei ist eine reine Terminkanzlei. Wählen Sie für einen persönlichen Termin hier Ihre Wunschform und Ihre Wunschzeit. Wir prüfen die Umsetzbarkeit Ihres Terminwunschs und bestätigen Ihnen diesen schriftlich.

Diese Terminanfrage ist unverbindlich. Sie erhalten eine gesonderte schriftliche Bestätigung.