Schwerpunkte der Kanzlei sind das Sozialrecht und das Medizinrecht – für Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens ebenso wie für Privatpersonen.
Bitte über den Regler in der Mitte Ihre Auswahl treffen:
Für Unternehmen und Einrichtungen: Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen, Praxen und MVZ, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Arbeitgeber sowie Träger und Körperschaften.
Schwerpunkt
Fachanwalt für Sozialrecht
Beratung und Vertretung von Unternehmen, Einrichtungen und Trägern gegenüber Sozialversicherungsträgern und Behörden.
Sozialversicherungspflicht, Beiträge und Prüfungen der Rentenversicherung.
Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen im Verhältnis zu den Pflegekassen.
Beiträge und Veranlagung bei der Berufsgenossenschaft.
Für Leistungsträger und Einrichtungen: Erstattung und Kostenzuständigkeit.
Schwerpunkt
Rechtliche Begleitung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen – bei Zulassung, Vergütung und Abrechnung sowie im Verhältnis zu den Kostenträgern.
Zulassung, Kooperation und Nachfolge in der vertragsärztlichen Versorgung.
Pflegeeinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer im Verhältnis zu den Kostenträgern.
Abrechnungsstreitigkeiten mit Kranken- und Pflegekassen.
Prüfverfahren und Regresse – Verteidigung von Anfang an.
Berufsrechtliche Fragen von Ärzten, Zahnärzten und Pflegefachkräften.
Nach Absprache
Über die Schwerpunkte hinaus berate und vertrete ich nach Absprache auch in weiteren Rechtsgebieten – abgestimmt auf den Einzelfall.
Für Privatpersonen: Versicherte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Eltern, Studierende sowie Menschen mit Behinderung.
Schwerpunkt
Fachanwalt für Sozialrecht
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern – vom Widerspruch bis zur Klage.
Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung – von der Leistungsbewilligung bis zum Klageverfahren.
Ansprüche gegenüber der Pflegekasse – für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen.
Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung – Bewilligung, Höhe und Versicherungszeiten.
Ansprüche gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Etwa Ansprüche auf Betreuungsplätze und Ausbildungsförderung.
Schwerpunkt
Medizinrechtliche Fragen im Verhältnis zu Ihrer Kranken- oder Pflegekasse.
Ansprüche auf neue oder besondere Behandlungsmethoden gegenüber der Krankenkasse.
Rechte im Verwaltungsverfahren der Kranken- und Pflegekassen.
Nach Absprache
Über die Schwerpunkte hinaus berate und vertrete ich nach Absprache auch in weiteren Rechtsgebieten – abgestimmt auf den Einzelfall.
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